Elektroanzünder: Unterschied zwischen den Versionen

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;'''Elektroanzünder''' :(Brückenanzünder, umgangssprachlich: "E-Zünder", "Elektrozünder", "Brückenzünder", "Zündpille", ''Electric Match/Ignitor'')
  
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Für [[Feuerwerk]]e werden Elektro''an''zünder ohne [[Sprengkapsel]], sog. offene elektrische Anzünder, verwendet. Sprengfähige Zünder und [[Squib]]s finden für Spezialeffekte für Film- und Fernsehen ("[[SFX]]") Anwendung, Groß- und Bühnen[[feuerwerker]] dürfen  solche Zünder nicht erwerben oder mit ihnen umgehen. Squibs haben oftmals eine Zulassung als T2-Artikel. Abweichend hiervon wird für das "Bezündern" mit elektrischen Anzündern im amerikanischen Sprachgebrauch der Begriff ''"squibing"'' verwendet.
  
In der [[Pyrotechnik]] werden Elektrozünder ohne [[Sprengkapsel]], sog. offene elektrische Zünder, verwendet. Zum Zünden wird an die beiden [[Zünddraht|Zünddrähte]] eine ausreichende [[Spannung]] angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer [[Glühdraht]] (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satz]] in Form einer [[Zündpille]] entzündet. Die dabei auftretende [[Flamme]] reicht aus, um z.B. [[Schwarzpulver]], [[Stoppine|Stoppinen]] oder [[Litze|Litzen]] zu zünden. Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen. Die Anlage 1a der 1. SprengV stellt noch weitere Anforderungen an Elektrozünder:
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Umgangsprachlich wird im Deutschen bei pyrotechnischen Elektroanzündern oft von "Zündern" anstelle des fachlichen richtigen Begriffs "Anzünder" gesprochen.
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Zum Zünden (besser: Anzünden) wird an die beiden [[Zünddraht|Zünddrähte]] eine ausreichende [[Spannung]] angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer [[Glühdraht]] (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen [[pyrotechnischer Satz|pyrotechnischen Satz]] in Form einer [[Zündpille]] entzündet. Die dabei auftretende [[Flamme]] reicht aus, um z.B. [[Schwarzpulver]], [[Stoppine|Stoppinen]] oder [[Litze|Litzen]] anzuzünden.
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*[http://www.feuerwerk-forum.de/showpost.php?p=111024&postcount=4 Detaillierter Aufbau eines Brückenanzünders]
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*[http://www.feuerwerk.net/wiki/Mikroskopische_Untersuchung_einer_defekten_Z%C3%BCndpille_aus_VEB_Sprengstoffwerk_Sch%C3%B6nebeck_Produktion Mikroskopische Untersuchung einer defekten Zündpille]
  
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
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[[Kategorie:Technik]]
 
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[[Kategorie:Fachkunde]]
 
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Aktuelle Version vom 4. September 2015, 11:04 Uhr

Verschiedene Varianten von Brückenanzündern, mit und ohne Hülse zum Einklemmen von Anzündschnüren
Brückenanzünder Langzeitaufnahme 1 Sekunde
Elektroanzünder 
(Brückenanzünder, umgangssprachlich: "E-Zünder", "Elektrozünder", "Brückenzünder", "Zündpille", Electric Match/Ignitor)

Für Feuerwerke werden Elektroanzünder ohne Sprengkapsel, sog. offene elektrische Anzünder, verwendet. Sprengfähige Zünder und Squibs finden für Spezialeffekte für Film- und Fernsehen ("SFX") Anwendung, Groß- und Bühnenfeuerwerker dürfen solche Zünder nicht erwerben oder mit ihnen umgehen. Squibs haben oftmals eine Zulassung als T2-Artikel. Abweichend hiervon wird für das "Bezündern" mit elektrischen Anzündern im amerikanischen Sprachgebrauch der Begriff "squibing" verwendet.

Umgangsprachlich wird im Deutschen bei pyrotechnischen Elektroanzündern oft von "Zündern" anstelle des fachlichen richtigen Begriffs "Anzünder" gesprochen.

Zum Zünden (besser: Anzünden) wird an die beiden Zünddrähte eine ausreichende Spannung angelegt. Durch den Stromfluss wird ein kurzer Glühdraht (Glühbrücke) zwischen den Zünddrähten aufgeheizt, der einen pyrotechnischen Satz in Form einer Zündpille entzündet. Die dabei auftretende Flamme reicht aus, um z.B. Schwarzpulver, Stoppinen oder Litzen anzuzünden. Wenngleich die meisten pyrotechnischen Elektroanzünder keine BAM-Zulassung besitzten, gibt es durchaus auch BAM-geprüfte Exemplare in der Kategorie ZZE (elektrische Brückenzünder), die von volljährigen Nicht-Scheininhabern erworben und verwendet werden dürfen.

Es wird in A-Zünder (0,18 A) und U-Zünder (0,45 A) unterschieden (Merkhilfe: U=unempfindlich). Die Angaben bezeichnen die Nicht-Ansprech-Stromstärke, bei der die Zünder innerhalb von 5 Minuten nicht auslösen dürfen (daher besteht bei U-Zündern auch eine höhere Streustromsicherheit). Die Anlage 1a der 1. SprengV stellt noch weitere Anforderungen an Elektroanzünder:

  A-Zünder U-Zünder
max. Gesamtwiderstand bei max. 3,5 m Zünderdrahtlänge 4,5 Ω 3,5 Ω
Brückenwiderstand 0,8 bis 2,0 Ω 0,4 bis 0,8 Ω
erforderlicher Zündimpuls 0,8 bis 3,0 mWs/Ω 8,0 bis 16,0 mWs/Ω
Ansprech-Stromstärke (Auslösen innerhalb von 10 ms) 0,6 A 1,3 A
Nicht-Ansprech-Stromstärke (innerhalb von 5 min) 0,18 A 0,45 A
Stromstärke zur versagerfreien Zündung von 5 gleichen Anzündern in einer Serienschaltung 0,8 A 1,5 A

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