Knallkorken: Unterschied zwischen den Versionen
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Knallkorken sind [[pyrotechnischer Gegenstand|Gegenstände]] der [[Klasse T1|Klasse T<sub>1</sub>]] (pyrotechn. Gegenstände zu technischen Zwecken); ihr Aufbau und Vorschriften zur Verpackung sind detailliert in der [[1. SprengV|1. Verordnung zum Sprenggesetz]], Anhang 1 bzw. Anhang 3 geregelt. | Knallkorken sind [[pyrotechnischer Gegenstand|Gegenstände]] der [[Klasse T1|Klasse T<sub>1</sub>]] (pyrotechn. Gegenstände zu technischen Zwecken); ihr Aufbau und Vorschriften zur Verpackung sind detailliert in der [[1. SprengV|1. Verordnung zum Sprenggesetz]], Anhang 1 bzw. Anhang 3 geregelt. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2007, 06:35 Uhr
- Knallkorken
Knallkorken werden als Munition für den Startschuß bei Sportveranstaltungen verwendet. Sie bestehen aus einem etwa fingerhutgroßen Naturkork-Körper (oder einem anderen von der BAM anerkannten Material, heutzutage Styropor), der in einer zentralen Bohrung ein kleines Pappnäpfchen mit einem Roten Phosphor + Kaliumchlorat Knallsatz enthält (äußerst reibempfindlich, mindestens 0,04 g und höchstens 0,06 g).
Knallkorken sind Gegenstände der Klasse T1 (pyrotechn. Gegenstände zu technischen Zwecken); ihr Aufbau und Vorschriften zur Verpackung sind detailliert in der 1. Verordnung zum Sprenggesetz, Anhang 1 bzw. Anhang 3 geregelt.