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Unter Mittelfeuerwerk versteht man alle [[Feuerwerkskörper]], die durch die [[BAM]] geprüft und in der [[Klasse III]]  zugelassen wurden.
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Unter Mittelfeuerwerk oder "Gartenfeuerwerk" versteht man alle [[Feuerwerkskörper]], die durch die [[BAM]] geprüft und in der [[Klasse III]]  zugelassen wurden.
  
 
Feuerwerkskörper der Klasse III dürfen nur von Personen mit einer [[Erlaubnis]] nach §7 oder §27 [[SprengG]] oder einem [[Befähigungsschein]] nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden.
 
Feuerwerkskörper der Klasse III dürfen nur von Personen mit einer [[Erlaubnis]] nach §7 oder §27 [[SprengG]] oder einem [[Befähigungsschein]] nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden.
  
 
Für genauere Informationen bzgl. [[Satzmenge]]n etc. siehe [[Klasse III]].
 
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Da diese Feuerwerkskörper nur unter den oben genannten Auflagen verwendet werden können, fehlt der Markt für diese Artikel; sie werden von den Herstellern praktisch nicht (mehr) angeboten.
  
 
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2008, 11:01 Uhr

Mittelfeuerwerk

Unter Mittelfeuerwerk oder "Gartenfeuerwerk" versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse III zugelassen wurden.

Feuerwerkskörper der Klasse III dürfen nur von Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG oder einem Befähigungsschein nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden.

Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen etc. siehe Klasse III.

Da diese Feuerwerkskörper nur unter den oben genannten Auflagen verwendet werden können, fehlt der Markt für diese Artikel; sie werden von den Herstellern praktisch nicht (mehr) angeboten.