SprengG: Unterschied zwischen den Versionen

K
K (Link korrigiert)
Zeile 1: Zeile 1:
 
; Sprengstoffgesetz (Deutschland)
 
; Sprengstoffgesetz (Deutschland)
  
Das Sprengstoffgesetz regelt viele relevanten Fragen zum Thema Sprengstoffe und Pyrotechnik. Daneben gibt es jedoch in Deutschland die Möglichkeit für das entsprechende Ministerium, rechtskräftige Erweiterungen und Ergänzungen zum Sprengstoffgesetz selbstständig vorzunehmen (z.B. die [[1. SprenG|1. Verordnung zum SprengG]] und [[2. SprengV|2. Verordnung zum SprengG]]). Daneben sind wichtige Vorschriften zum Beispiel die jeweils gültigen Sicherheitsabstände in der [[SprengVwV|Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz]] geregelt, die jedoch für den einzelnen Pyrotechniker keine Gültigkeit besitzt, sondern nur von den Ordnungsbehörden durchgesetzt und überwacht wird.
+
Das Sprengstoffgesetz regelt viele relevanten Fragen zum Thema Sprengstoffe und Pyrotechnik. Daneben gibt es jedoch in Deutschland die Möglichkeit für das entsprechende Ministerium, rechtskräftige Erweiterungen und Ergänzungen zum Sprengstoffgesetz selbstständig vorzunehmen (z.B. die [[1. SprenV|1. Verordnung zum SprengG]] und [[2. SprengV|2. Verordnung zum SprengG]]). Daneben sind wichtige Vorschriften zum Beispiel die jeweils gültigen Sicherheitsabstände in der [[SprengVwV|Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz]] geregelt, die jedoch für den einzelnen Pyrotechniker keine Gültigkeit besitzt, sondern nur von den Ordnungsbehörden durchgesetzt und überwacht wird.
  
  

Version vom 13. Oktober 2006, 11:27 Uhr

Sprengstoffgesetz (Deutschland)

Das Sprengstoffgesetz regelt viele relevanten Fragen zum Thema Sprengstoffe und Pyrotechnik. Daneben gibt es jedoch in Deutschland die Möglichkeit für das entsprechende Ministerium, rechtskräftige Erweiterungen und Ergänzungen zum Sprengstoffgesetz selbstständig vorzunehmen (z.B. die 1. Verordnung zum SprengG und 2. Verordnung zum SprengG). Daneben sind wichtige Vorschriften zum Beispiel die jeweils gültigen Sicherheitsabstände in der Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz geregelt, die jedoch für den einzelnen Pyrotechniker keine Gültigkeit besitzt, sondern nur von den Ordnungsbehörden durchgesetzt und überwacht wird.


Siehe auch:


Weblinks