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Feuerwerkskörper der Klasse III können nur von Personen mit einer [[Erlaubnis]] nach §7 oder §27 [[SprengG]] oder einem [[Befähigungsschein]] nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden
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Feuerwerkskörper der Klasse III dürfen nur von Personen mit einer [[Erlaubnis]] nach §7 oder §27 [[SprengG]] oder einem [[Befähigungsschein]] nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden.
  
Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen etc. siehe [[Klasse III]]
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Version vom 22. November 2006, 18:12 Uhr

Mittelfeuerwerk

Unter Mittelfeuerwerk versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse III zugelassen wurden.

Feuerwerkskörper der Klasse III dürfen nur von Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG oder einem Befähigungsschein nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden.

Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen etc. siehe Klasse III.