Mittelfeuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Feuerwerkskörper der Klasse III | + | Feuerwerkskörper der Klasse III dürfen nur von Personen mit einer [[Erlaubnis]] nach §7 oder §27 [[SprengG]] oder einem [[Befähigungsschein]] nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden. |
− | Für genauere Informationen bzgl. | + | Für genauere Informationen bzgl. [[Satzmenge]]n etc. siehe [[Klasse III]]. |
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Version vom 22. November 2006, 18:12 Uhr
- Mittelfeuerwerk
Unter Mittelfeuerwerk versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse III zugelassen wurden.
Feuerwerkskörper der Klasse III dürfen nur von Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG oder einem Befähigungsschein nach §20 SprengG erworben und von diesen abgebrannt werden.
Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen etc. siehe Klasse III.