Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Februar 2015, 12:48 Uhr
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- BAM, Berlin
Die BAM ist u.a. zuständig für Prüfung, Klassifizierung und Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen, pyrotechnischen Sätzen, Anzündmitteln und pyrotechnischer Munition. Sie ist für Deutschland die sogenannte "benannte Stelle", die die Überwachung des Qualitätssicherungsystems durchführt.
Alle vor 2009 in Deutschland zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände haben ein Zulassungszeichen in der Form:
BAM-Klassifizierung-Registrierungsnummer
Die Klassifizierung setzt sich aus einem Kürzel für Art/Verwendung und der Klasse des entsprechenden Feuerwerkskörpers zusammen. Kürzel sind u.a.: P (Vergnügungsfwk.), T (Technisches Fwk.), PM (Pyrotechnische Munition), ZA (Anzündlitzen), ZZL (Anzündlichter), ZZP (Anzündschnüre), ZZE (Brückenzünder).
Beispiele:
BAM-PII-1471 (WECO Feuerblumen-Vulkan, Vergnügungsfwk., Klasse II) BAM-PT1-0307 (WECO Turbo-Salut-Rakete, Technisches Fwk., Klasse T1) BAM-PMI-0049 (ZINK Knatterpatrone 15mm mit Silberschweif, Pyrotechnische Munition, Klasse I)
Diese Kennzeichnung bleibt bis 2017 in Verwendung.
Seit Oktober 2009 wird die bisherige Zulassungsprüfung von pyrotechnischen Gegenständen, Sätzen und Anzündmitteln durch eine EG-Baumusterprüfung abgelöst, die Kennzeichnung besteht in der Regel aus mehreren Zeichen:
- dem CE-Zeichen (zusammen mit der Nummer der benannten Stelle)
- der Registriernummer, die sich zusammensetzt aus der Nummer der benannten Stelle XXXX, welche die EG-Baumusterprüfung durchgeführt hat (die BAM hat die Nummer 0589), der Kategorie YY und einer Nummer ZZZZ:
XXXX-YY-ZZZZ
- der Identifikationsnummer, die sich zusammensetzt aus dem Kürzel "BAM", der Kategorie YY und einer Nummer ZZZZ:
BAM-YY-ZZZZ
Alle pyrotechnischen Gegenstände und Explosivstoffe müssen vom Hersteller oder Importeur vor der ersten Verwendung in Deutschland bei der BAM angezeigt werden. Die Identifikationsnummer dient als Nachweis dieser Anzeige; die BAM kann darüber hinaus aus Sicherheitsgründen die Anleitung zur Verwendung einschränken oder ergänzen (§6 (4) 1. SprengV).
Beispiele für Identifikationsnummern und zugehörige Registriernummern:
BAM-F2-0166, 1395-F2-0018/2009 (Jorge 10 Schuss-Feuerwerksrohrbatterie, Kategorie 2) BAM-T1-0014, 0589-T1-0014 (Weco Bühnenfontäne, Kategorie T1)
Weblinks
BAM Video Pyrotechnik
BAM Video Nr. 61, 2009, 10:10 min, FLV, 54 MB |
Zitat BAM: Die Pyrotechnik ist ein wichtiges Aufgabenfeld der BAM, denn sie ist zuständig, wenn es um die Prüfung und Zulassung pyrotechnischer Gegenstände geht. Die BAM hat gesetzlich geregelte Aufgaben, sie agiert als Gutachter und sie berät Politik und Industrie. Mitarbeiter der BAM arbeiten in Normungsgremien mit und führen Audits bei Herstellern durch. In den Laboren der BAM werden neben Feuerwerksartikeln auch Airbags und Gurtstraffer getestet, ebenso Anzündmittel und pyrotechnische Gegenstände für Bühnen- und Filmeffekte. Wie die Arbeitsgruppe Pyrotechnik arbeitet und welche Aufgaben sie im Einzelnen hat, zeigt dieser Film. |