Bühnenfeuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Als Bühnenfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder Indoor-Pyrotechnik werden generell [[Pyrotechnischer Gegenstand|pyrotechnische Gegenstände]] bezeichnet, die auf Bühnen und in geschlossenen Räumen abgebrannt werden. In der Regel haben diese Gegenstände definierte, geringe [[Sicherheitsabstand|Sicherheitsabstände]], sind [[Rauchfrei|rauchfrei]] bzw. [[Raucharm|raucharm]] und erzeugen keine signifikanten, gesundheitsschädlichen Emissionen.
 
Als Bühnenfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder Indoor-Pyrotechnik werden generell [[Pyrotechnischer Gegenstand|pyrotechnische Gegenstände]] bezeichnet, die auf Bühnen und in geschlossenen Räumen abgebrannt werden. In der Regel haben diese Gegenstände definierte, geringe [[Sicherheitsabstand|Sicherheitsabstände]], sind [[Rauchfrei|rauchfrei]] bzw. [[Raucharm|raucharm]] und erzeugen keine signifikanten, gesundheitsschädlichen Emissionen.
  
In Deutschland unterliegen pyrotechnische Gegenstände, die für Bühnenfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder Indoor-Pyrotechnik verwendet werden sollen, einer Zulassungspflicht. Sie werden von der [[BAM]] geprüft und im Fall der Zulassung je nach Art des Gegenstands bzw. seiner Gefährlichkeit in die [[Klasse]]n [[T1]] oder [[T2]] eingestuft. Für die Verwendung werden im Rahmen der Zulassung in Abhängigkeit von der Effekthöhe Sicherheitsabstände definiert.  
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In Deutschland unterliegen pyrotechnische Gegenstände, die für Bühnenfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder Indoor-Pyrotechnik verwendet werden sollen, einer Zulassungspflicht. Sie werden von der [[BAM]] geprüft und im Fall der Zulassung je nach Art des Gegenstands bzw. seiner Gefährlichkeit in die [[Kategorie]]n [[T1]] oder [[T2]] eingestuft. Für die Verwendung werden im Rahmen der Zulassung in Abhängigkeit von der Effekthöhe Sicherheitsabstände definiert.  
  
 
Typische Effekte des Bühnenfeuerwerks sind
 
Typische Effekte des Bühnenfeuerwerks sind

Aktuelle Version vom 24. September 2016, 22:00 Uhr

Bühnenfeuerwerk
(Stage Fireworks, Proximity Effects)

Als Bühnenfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder Indoor-Pyrotechnik werden generell pyrotechnische Gegenstände bezeichnet, die auf Bühnen und in geschlossenen Räumen abgebrannt werden. In der Regel haben diese Gegenstände definierte, geringe Sicherheitsabstände, sind rauchfrei bzw. raucharm und erzeugen keine signifikanten, gesundheitsschädlichen Emissionen.

In Deutschland unterliegen pyrotechnische Gegenstände, die für Bühnenfeuerwerk, Theaterfeuerwerk oder Indoor-Pyrotechnik verwendet werden sollen, einer Zulassungspflicht. Sie werden von der BAM geprüft und im Fall der Zulassung je nach Art des Gegenstands bzw. seiner Gefährlichkeit in die Kategorien T1 oder T2 eingestuft. Für die Verwendung werden im Rahmen der Zulassung in Abhängigkeit von der Effekthöhe Sicherheitsabstände definiert.

Typische Effekte des Bühnenfeuerwerks sind