Kleinstfeuerwerk

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Kleinstfeuerwerk
Feuerwerksspielwaren, Jugendfeuerwerk, Partyfeuerwerk

Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse I zugelassen wurden.

K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-Satzmenge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe Klasse I. Aufsteigenden Effekte wie Feuerfalter/Bienen dürfen nicht mehr in der Klasse I zugelassen werden.