Knallkorken

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Knallkorken

Knallkorken werden als Munition für den Startschuß bei Sportveranstaltungen verwendet. Sie bestehen aus einem etwa fingerhutgroßen Naturkork-Körper (oder einem anderen von der BAM anerkannten Material), der in einer Vertiefung einen chlorat- oder perchlorat-haltigen Knallsatz enthält (mindestens 0,04 g und höchstens 0,06 g).

Knallkorken sind Gegenstände der Klasse T1 (pyrotechn. Gegenstände zu technischen Zwecken); ihr Aufbau und Vorschriften zur Verpackung sind detailliert in der 1. Verordnung zum Sprenggesetz, Anhang 1 bzw. Anhang 3 geregelt.