Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- BAM, Berlin
Die BAM ist u.a. zuständig für Prüfung, Klassifizierung und Zulassung von Feuerwerkskörpern der Klassen I bis III und T1, T2 sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Anzündmittel). Großfeuerwerkskörper der Klasse IV werden nicht zugelassen; ihre Verwendung setzt eine Feuerwerker-Lizenz gemäß §7, §20 oder §27 des Sprengstoffgesetzes voraus (s.a. Seite Gesetze im Kapitel Infos). Alle in Deutschland zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände haben ein Zulassungszeichen in der Form:
BAM-Klassifizierung-Registrierungsnummer
Die Klassifizierung setzt sich aus einem Kürzel für Art/Verwendung und der Klasse des entsprechenden Feuerwerkskörpers zusammen. Kürzel sind u.a.: P (Vergnügungsfwk.), T (Technisches Fwk.), PM (Pyrotechnische Munition), ZA (Anzündlitzen), ZZL (Anzündlichter), ZZP (Anzündschnüre), ZZE (Brückenzünder).
Beispiele:
BAM-PII-1471 (WECO Feuerblumen-Vulkan, Vergnügungsfwk., Klasse II) BAM-PT1-0307 (WECO Turbo-Salut-Rakete, Technisches Fwk., Klasse T1) BAM-PMI-0049 (ZINK Knatterpatrone 15mm mit Silberschweif, Pyrotechnische Munition, Klasse I)
Weblinks
BAM Video Pyrotechnik
BAM Video Nr. 61, 2009, 10:10 min, FLV, 54 MB |
Zitat BAM: Die Pyrotechnik ist ein wichtiges Aufgabenfeld der BAM, denn sie ist zuständig, wenn es um die Prüfung und Zulassung pyrotechnischer Gegenstände geht. Die BAM hat gesetzlich geregelte Aufgaben, sie agiert als Gutachter und sie berät Politik und Industrie. Mitarbeiter der BAM arbeiten in Normungsgremien mit und führen Audits bei Herstellern durch. In den Laboren der BAM werden neben Feuerwerksartikeln auch Airbags und Gurtstraffer getestet, ebenso Anzündmittel und pyrotechnische Gegenstände für Bühnen- und Filmeffekte. Wie die Arbeitsgruppe Pyrotechnik arbeitet und welche Aufgaben sie im Einzelnen hat, zeigt dieser Film. |