Diskussion:Auszüge des Sprengstoffgesetzes mit entsprechenden Erklärung
Sollte dieser Auszug eventuell anders heißen oder direkt unter "Sprengstoffgesetz" / "SprengG" erscheinen? --HSE 03:18, 20. Jul 2006 (CEST)
Gute Frage
Ich denke wir sollten unterscheiden in "Sprengstoffgesetz" / "SprengG", das wäre das hier und eine Seite "Erklärungen", wo wir dann auch einen Hinweis auf die Nicht-Verbindlichkeit unserer Deutungen angeben.
Grundsätzlich nehme ich zudem an, dass Gesetzestexte nicht urheberrechtlich geschützt sind und einfach veröffentlicht werden können?! Aber ist eine Quellenangabe und Datum erforderlich, um den Stand zu verdeutlichen. Sieht aber schon sehr gut aus!
- -- Pyro (Markus von FEUERWERK.net) 08:25, 20. Jul 2006 (CEST)
Mhhhh, doch Urheberrecht!?
Hinweis auf juris:
- „Gesetze im Internet“ ist als Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG geschützt.
Dort steht dann: Schutz des Datenbankherstellers Und was darin steht, mag ich nicht 100%ig deuten können. Wir wollen nicht einen "wesentlichen Teil" der Datenbank vervielfältigen, sondern nur einen ganz kleinen Auszug. Ist das nach §87 zulässig? -- Benutzer:Pyro