Diskussion:Auszüge des Sprengstoffgesetzes mit entsprechenden Erklärung
Sollte dieser Auszug eventuell anders heißen oder direkt unter "Sprengstoffgesetz" / "SprengG" erscheinen? --HSE 03:18, 20. Jul 2006 (CEST)
Inhaltsverzeichnis
Gute Frage
Ich denke wir sollten unterscheiden in "Sprengstoffgesetz" / "SprengG", das wäre das hier und eine Seite "Erklärungen", wo wir dann auch einen Hinweis auf die Nicht-Verbindlichkeit unserer Deutungen angeben.
Grundsätzlich nehme ich zudem an, dass Gesetzestexte nicht urheberrechtlich geschützt sind und einfach veröffentlicht werden können?! Aber ist eine Quellenangabe und Datum erforderlich, um den Stand zu verdeutlichen. Sieht aber schon sehr gut aus!
- -- Pyro (Markus von FEUERWERK.net) 08:25, 20. Jul 2006 (CEST)
Mhhhh, doch Urheberrecht!?
Hinweis auf juris:
- „Gesetze im Internet“ ist als Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG geschützt.
Dort steht dann: Schutz des Datenbankherstellers Und was darin steht, mag ich nicht 100%ig deuten können. Wir wollen nicht einen "wesentlichen Teil" der Datenbank vervielfältigen, sondern nur einen ganz kleinen Auszug. Ist das nach §87 zulässig? -- Pyro
Wikipedia
Ich habe gerade ein wenig gesucht und auf Wikipedia keine "kopierten" Gesetzestexte gefunden. Schlechtes Zeichen. Weiß jemand mehr?
- -- Pyro (Markus von FEUERWERK.net) 08:42, 20. Jul 2006 (CEST)
Rechtsgrundsätze
Der Urheberrechtliche Schutz kann sich bei Gesetzestexten nur auf die Formatierung, (im Fall von z.B. Gesetze-im-Internet.de) die Verlinkung usw aber kann sich nicht auf den Text als solches beziehen. Denn der stammt direkt vom entsprechenden Gesetzgebungsorgan und ist ja speziell dazu da um allen zugänglich gemacht zu werden. Ein urheberrechtlicher Schutz dieser Texte würde die Rechtssicherheit und damit das Rechtsstaatsprinzip einengen welches auch schon im Grundgesetz verankert ist. Ich kann dazu aber gerne auch nochmal meine Profs fragen (vor allem den Staatsrecht-Prof), der sollte das etwas genauer beantworten können. --HSE 02:00, 21. Jul 2006 (CEST)