Wiederholungslehrgang

Die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang ist für jeden Inhaber eines Erlaubnisscheines oder Befähigungsscheines nach dem Sprengstoffgesetz alle 5 Jahre vorgeschrieben. Bei diesem Lehrgang werden neue Entwicklungen der letzten 5 Jahre besprochen, so das die Teilnehmer des Lehrganges nach der Teilnahme wieder auf aktuellem Kentnissstand sind.

Siehe auch