Kleinstfeuerwerk
- Kleinstfeuerwerk
- Feuerwerksspielwaren, Jugendfeuerwerk, Partyfeuerwerk
Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse I zugelassen wurden.
K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-Satzmenge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe Klasse I. Aufsteigenden Effekte wie Feuerfalter/Bienen dürfen nicht mehr in der Klasse I zugelassen werden.