SprengG
Version vom 11. Juni 2009, 21:32 Uhr von PTU (Diskussion | Beiträge)
- Sprengstoffgesetz (Deutschland)
Das Sprengstoffgesetz regelt viele relevante Fragen zum Thema Sprengstoffe und Pyrotechnik. Daneben gibt es jedoch in Deutschland die Möglichkeit für das entsprechende Ministerium, rechtskräftige Erweiterungen und Ergänzungen zum Sprengstoffgesetz selbstständig vorzunehmen (z.B. die 1. Verordnung zum SprengG und 2. Verordnung zum SprengG). Daneben sind wichtige Vorschriften (zum Beispiel die jeweils gültigen Sicherheitsabstände) in der Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz geregelt, die jedoch für den einzelnen Pyrotechniker keine Gültigkeit besitzt, sondern nur von den Ordnungsbehörden durchgesetzt und überwacht wird.
Siehe auch: