Verantwortlicher Feuerwerker: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. November 2006, 13:39 Uhr
- Verantwortlicher Feuerwerker
- (Display Operator)
Eine verantwortliche Person übernimmt generell bei Handlungen oder Ereignissen die Verantwortung für eine Tat und/oder den reibungslosen Ablauf eines Ereignisses und trägt etwaige Konsequenzen.
Bei Feuerwerken ist dies meist der verantwortliche Feuerwerker im Sinne §19 des Sprengstoffgesetzes. Der verantwortliche Feuerwerker auf einem Abbrennplatz muss Inhaber einer Erlaubnis gemäß §7, §27 oder eines Befähigungsscheines gemäß §20 des Sprengstoffgesetzes sein. Ihm obliegen die Einhaltung der Sicherheitsabstände und aller Bestimmungen, die Sicherheit beim Aufbau und Abbrennen des Feuerwerks sowie die Suche und sachgerechte Vernichtung von Versagern. Dem verantwortlichen Feuerwerker ist je nach Größe des Feuerwerks mindestens ein Helfer unterstellt, der keine Feuerwerker-Lizenz benötigt.