Kleinstfeuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle [[Feuerwerkskörper]], die durch die [[BAM]] geprüft und in der [[Klasse I]] zugelassen wurden.
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Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle [[Feuerwerkskörper]], die durch die [[BAM]] geprüft und in der [[Klasse I]] zugelassen wurden.  
  
K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die Aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-[[Satz]]menge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe [[Klasse I]]. Aufsteigenden Effekte wie [[Feuervogel|Feuervögel]] dürfen nicht mehr in der Klasse I zugelassen werden.
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K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die Aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-[[Satz]]menge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe [[Klasse I]]. Aufsteigenden Körper wie [[Feuervogel|Feuervögel]] sind seit 1998 nicht mehr in der Klasse I zugelassen.
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[[Kategorie:Fachkunde]]
 
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2015, 20:43 Uhr

Kleinstfeuerwerk
(Feuerwerksspielwaren, Jugendfeuerwerk, Partyfeuerwerk, Toy Fireworks)

Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse I zugelassen wurden.

K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die Aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-Satzmenge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe Klasse I. Aufsteigenden Körper wie Feuervögel sind seit 1998 nicht mehr in der Klasse I zugelassen.

Varianten

Knallerbse Bodenwirbel Knallbonbon Tischbombe Partyknaller Knallstrick Wunderkerze