Kleinstfeuerwerk: Unterschied zwischen den Versionen
Feuer (Diskussion | Beiträge) K (Links / Begriffe berichtigt) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
; '''Kleinstfeuerwerk''':(Feuerwerksspielwaren, Jugendfeuerwerk, Partyfeuerwerk, ''Toy Fireworks'') | ; '''Kleinstfeuerwerk''':(Feuerwerksspielwaren, Jugendfeuerwerk, Partyfeuerwerk, ''Toy Fireworks'') | ||
− | Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle [[Feuerwerkskörper]], die durch die [[BAM]] geprüft und in der [[Klasse I]] zugelassen wurden. | + | Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle [[Feuerwerkskörper]], die durch die [[BAM]] geprüft und in der [[Klasse I]] zugelassen wurden. |
− | K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die Aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-[[Satz]]menge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe [[Klasse I]]. Aufsteigenden | + | K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die Aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-[[Satz]]menge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe [[Klasse I]]. Aufsteigenden Körper wie [[Feuervogel|Feuervögel]] sind seit 1998 nicht mehr in der Klasse I zugelassen. |
+ | |||
+ | == Varianten == | ||
+ | [[Knallerbse]] [[Bodenwirbel]] [[Knallbonbon]] [[Tischbombe]] [[Partyknaller]] [[Knallstrick]] [[Wunderkerze]] | ||
[[Kategorie:Lexikon]] | [[Kategorie:Lexikon]] | ||
[[Kategorie:Fachkunde]] | [[Kategorie:Fachkunde]] |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2015, 20:43 Uhr
- Kleinstfeuerwerk
- (Feuerwerksspielwaren, Jugendfeuerwerk, Partyfeuerwerk, Toy Fireworks)
Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse I zugelassen wurden.
K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die Aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-Satzmenge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe Klasse I. Aufsteigenden Körper wie Feuervögel sind seit 1998 nicht mehr in der Klasse I zugelassen.
Varianten
Knallerbse Bodenwirbel Knallbonbon Tischbombe Partyknaller Knallstrick Wunderkerze