Verantwortlicher Feuerwerker: Unterschied zwischen den Versionen

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Der v. [[Feuerwerker]] auf einem [[Abbrennplatz]] muß Inhaber einer Erlaubnis gemäß [[§7]], [[§27]] oder eines Befähigungsscheines gemäß [[§20]] des [[Sprengstoffgesetz|Sprengstoffgesetzes]] sein. Ihm obliegt die Einhaltung der [[Sicherheitsabstand|Sicherheitsabstände]] und aller Bestimmungen, die Sicherheit beim Aufbau und Abbrennen des [[Feuerwerk|Feuerwerks]] sowie die Suche und sachgerechte Vernichtung von [[Versager|Versagern]]. Dem v.F. ist je nach Größe des Feuerwerks mindestens ein [[Helfer]] unterstellt, der keine Feuerwerker-Lizenz benötigt.
 
  
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Eine verantwortliche Person übernimmt generell bei Handlungen oder Ereignissen die Verantwortung für eine Tat und/oder den reibungslosen Ablauf eines Ereignisses und trägt etwaige Konsequenzen.
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Bei [[Feuerwerk]]en ist dies meist der ''verantwortliche [[Feuerwerker]]'' im Sinne [[Ausz%C3%BCge_des_Sprengstoffgesetzes_mit_entsprechenden_Erkl%C3%A4rung#.C2.A719_Verantwortliche_Personen|§19 des Sprengstoffgesetzes]]. Der verantwortliche Feuerwerker auf einem [[Abbrennplatz]] muss Inhaber einer Erlaubnis gemäß [[§7]], [[§27]] oder eines Befähigungsscheines gemäß [[§20]] des [[Sprengstoffgesetz]]es sein. Ihm obliegen die Einhaltung der [[Sicherheitsabstand|Sicherheitsabstände]] und aller Bestimmungen, die Sicherheit beim Aufbau und Abbrennen des Feuerwerks sowie die Suche und sachgerechte [[Vernichtung]] von [[Versager]]n. Dem verantwortlichen Feuerwerker ist je nach Größe des Feuerwerks mindestens ein [[Helfer]] unterstellt, der keine Feuerwerker-Lizenz benötigt.
  
 
== Links auf Feuerwerk.net ==
 
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[http://www.feuerwerk-homepage.de/_bottom_infos_1.htm Gesetzliche Bestimmungen]
 
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[http://www.feuerwerk-homepage.de/_bottom_infos_2.htm FAQ (Häufig gestellte Fragen) auf Feuerwerk.net]
 
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Version vom 18. November 2006, 08:38 Uhr

Verantwortlicher Feuerwerker 
(Display Operator)

Eine verantwortliche Person übernimmt generell bei Handlungen oder Ereignissen die Verantwortung für eine Tat und/oder den reibungslosen Ablauf eines Ereignisses und trägt etwaige Konsequenzen.

Bei Feuerwerken ist dies meist der verantwortliche Feuerwerker im Sinne §19 des Sprengstoffgesetzes. Der verantwortliche Feuerwerker auf einem Abbrennplatz muss Inhaber einer Erlaubnis gemäß §7, §27 oder eines Befähigungsscheines gemäß §20 des Sprengstoffgesetzes sein. Ihm obliegen die Einhaltung der Sicherheitsabstände und aller Bestimmungen, die Sicherheit beim Aufbau und Abbrennen des Feuerwerks sowie die Suche und sachgerechte Vernichtung von Versagern. Dem verantwortlichen Feuerwerker ist je nach Größe des Feuerwerks mindestens ein Helfer unterstellt, der keine Feuerwerker-Lizenz benötigt.

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Gesetzliche Bestimmungen FAQ (Häufig gestellte Fragen) auf Feuerwerk.net