Lehrgang

Lehrgang

Um eine Erlaubnis nach §7/§27 Sprengstoffgesetz oder einen Befähigungsschein nach §20 Sprengstoffgesetz beantragen zu können, ist der Nachweis der Fachkunde notwendig. Diese Fahrkunde wird durch ein Zeugnis bescheinigt, das nach der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang ausgehändigt wird. Umfang und Aufbau des Lehrgangs sind dabei gesetzlich geregelt.


Lehrgangsarten

Für verschiedene Fachkunde-Bereiche gibt es auch verschiedene angebotene Lehrgänge. Für die Pyrotechnik relevant sind dabei vor allem:


Lehrgangsdauer

Auch die Dauer der Lehrgänge ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beträgt für Grund- und Erweiterungs- und Herstellerlehrgang jeweils eine Woche (5 Tage), für den Wiederholungslehrgang ist ein Tag ausreichend.

Vorraussetzungen

  • Grundlehrgang Großfeuerwerk: 26 Helfernachweise über die Mitwirkung an Großfeuerwerken
  • Grundlehrgang Bühnenfeuerwerker: 15 Helfernachweise über die Mitwirkung an Bühnenfeuerwerken
  • Erweiterungslehrgang Spezialeffekte: Erfolgreiche Teilnahme am Großfeuerwerker- oder Bühnenfeuerwerkerlehrgang, 10 Helfernachweise über die Mitwirkung an Spezialeffekten
  • Herstellerlehrgang: Keine
  • Wiederholungslehrgang: gültiger Befähigungsschein nach §20, Teilnahme an einem Wiederholungs- oder Grundlehrgang in den letzten 5 Jahren


Lehrgangsträger

In Deutschland gibt es verschiedene Anbieter von diversen Lehrgängen:


Lehrgangskosten

Die Lehrgangskosten unterscheiden sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil gravierend. Außerdem gibt je nach Lehrgang unterschiedliche Preise, bewegen sich aber meist zwischen 300 und 1500 Euro.


Prüfungen

Je nach Lehrgang sind an den letzten beiden Tagen sowohl theoretische (schriftlich und mündlich) als auch praktische Prüfungen vorgesehen. Bei bestehen dieser Prüfungen wird ein Zeugnis über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme ausgestellt, das zur Beantragung einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines notwendig ist.