Großfeuerwerkskörper

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Großfeuerwerkskörper
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Als Großfeuerwerkskörper werden pyrotechnische Gegenstände bezeichnet, die der Klasse IV zugeordnet werden. Großfeuerwerkskörper überschreiten die zulässigen Nettoexplosivstoffmassen oder Kaliber für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II oder Klasse III und/oder sind nicht durch die Bundesanstalt für Materialprüfung zugelassen.

Großfeuerwerkskörper sind in Deutschland (wenn man die quasi nicht-existente Klasse III nicht berücksichtigt):