Ausbildung

Version vom 23. Juli 2008, 06:01 Uhr von Pyro (Diskussion | Beiträge) (Links hinzugefügt)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufen ist der des Pyrotechnikers kein Ausbildungsberuf. Auch einen Studiengang Pyrotechnik gibt es nicht. Der Werdegang eines Pyrotechnikers lässt sich grob in die folgenden Abschnitte einteilen:


Interesse an der Materie

Viele, die später einmal die Fachkunde zum Umgang und Verkehr zu erwerben, fangen als begeisterte Silvesterzündler an, denken sich zu Silvester Choreographien aus und beantragen auch innerhalb des Jahres öfter mal eine Ausnahmegenehmigung um Silvesterfeuerwerk der Klasse II abbrennen zu dürfen.


Helfer

Der erste Schritt in Richtung des eigenen "Scheins" ist die Bewerbung für eine Helferstelle bei einer Feuerwerksfirma oder -Familie. Dieser Schritt ist meistens die am schwierigsten zu nehmende Hürde der gesamten Laufbahn, da viele Firmen sich keine Konkurrenz heran ziehen wollen. Auch ist die Arbeit als Helfer meist nicht oder nur schlecht bezahlt, Fahrt und Übernachtung müssen Helfer oft aus eigener Tasche finanzieren. Manche Firmen nehmen für die Möglichkeit, an Feuerwerken mitarbeiten zu dürfen sogar Geld von ihren Helfern.

Ein Helfer sollte folgende wichtige Vorraussetzungen mitbringen:

  • Arbeitsbereitschaft (auch bei schlechtem Wetter)
  • handwerkliches Geschick
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Mobilität
  • Teamfähigkeit
  • Technisches Verständnis (vor allem bei elektrischer Zündung)
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Volljährigkeit
  • Zeitliche Flexibilität
  • Zuverlässigkeit


Unbedenklichkeit

Wenn man sich entschlossen hat, einen der Feuerwerker-Lehrgänge zu besuchen, muss man sich von der zuständigen Behörde die Zuverlässigkeit oder Unbedenklichkeit bescheinigen lassen. Dabei werden diverse Punkte zu früherer Straffälligkeit und anderen Ausschlusskriterien geprüft. Diese Überprüfung geht weiter als das behördliche Führungszeugnis, ist aber vom Grundsatz damit vergleichbar. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zum Besuch des Lehrganges erforderlich.


Lehrgang

Nachdem man 26 (Bühnenfeuerwerker: 15) Helfernachweise gesammelt hat und die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der entsprechenden Stelle erhalten hat, kann man sich zu einem der Feuerwerker-Lehrgänge anmelden. Diese Lehrgänge werden von verschiedenen Anbietern angeboten (Siehe Lehrgang) und sind meist mit erheblichen Kosten verbunden.


Beantragung der Erlaubnis/des Befähigungsscheins

Nach der erfolgreichen Lehrgangsteilnahme und bestandener Abschlussprüfung kann man bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach §7 oder §27 Sprengstoffgesetz oder einen Befähigungsschein nach §20 Sprengstoffgesetz beantragen. Auch hier kommen auf den angehenden Pyrotechniker noch einmal Kosten zu.


Regelmäßige Teilnahme an Wiederholungslehrgängen

Im Abstand von fünf Jahren muss jeder Pyrotechniker an einem Wiederholungslehrgang teilnehmen, auf dem aktuelle Entwicklungen der letzten 5 Jahre besprochen werden.

Weblinks