Lehrgang

Version vom 30. November 2009, 21:55 Uhr von Ptu (Diskussion | Beiträge) (Gesamtübersicht der Lehrgangsträger hinzugefügt)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Lehrgang

Um eine Erlaubnis nach §7/§27 Sprengstoffgesetz oder einen Befähigungsschein nach §20 Sprengstoffgesetz beantragen zu können, ist der Nachweis der Fachkunde notwendig. Diese Fachkunde wird durch ein Zeugnis bescheinigt, das nach der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang ausgehändigt wird. Umfang und Aufbau des Lehrgangs sind dabei gesetzlich geregelt.


Lehrgangsarten

Für verschiedene Fachkunde-Bereiche gibt es auch verschiedene angebotene Lehrgänge. Für die Pyrotechnik relevant sind dabei vor allem:


Lehrgangsdauer

Auch die Dauer der Lehrgänge ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beträgt für Grund- und Erweiterungs- und Herstellerlehrgang jeweils eine Woche (5 Tage), für den Wiederholungslehrgang ist ein Tag ausreichend.

Voraussetzungen

  • Grundlehrgang Großfeuerwerk: 26 Helfernachweise über die Mitwirkung an Großfeuerwerken
  • Grundlehrgang Bühnenfeuerwerker: 15 Helfernachweise über die Mitwirkung an Bühnenfeuerwerken, einjährige Tätigkeit an einer Bühne (genauer: siehe 1. SprengV §32)
  • Erweiterungslehrgang Spezialeffekte: Erfolgreiche Teilnahme am Großfeuerwerker- oder Bühnenfeuerwerkerlehrgang, 10 Helfernachweise über die Mitwirkung an Spezialeffekten
  • Herstellerlehrgang: Keine
  • Wiederholungslehrgang: gültiger Befähigungsschein nach §20, Teilnahme an einem Grund- oder Wiederholungslehrgang in den letzten 5 Jahren


Lehrgangsträger

In Deutschland gibt es verschiedene Anbieter von diversen Lehrgängen:

Eine Übersicht aller Lehrgangsträger:

Lehrgangskosten

Die Lehrgangskosten unterscheiden sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil gravierend. Außerdem gibt es je nach Lehrgangs-Inhalt unterschiedliche Preise, sie bewegen sich etwa zwischen 300 und 1500 Euro.


Prüfungen

Je nach Lehrgang sind an den letzten beiden Tagen sowohl theoretische (schriftlich und mündlich) als auch praktische Prüfungen vorgesehen. Bei Bestehen dieser Prüfungen wird ein Zeugnis über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme ausgestellt, das als Nachweis der Fachkunde gilt und zur Beantragung einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines notwendig ist.