Kleinstfeuerwerk
- Kleinstfeuerwerk
- (Feuerwerksspielwaren, Jugendfeuerwerk, Partyfeuerwerk, Toy Fireworks)
Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse I zugelassen wurden.
K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die Aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-Satzmenge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe Klasse I. Aufsteigenden Körper wie Feuervögel sind seit 1998 nicht mehr in der Klasse I zugelassen.
Varianten
Knallerbse Bodenwirbel Knallbonbon Tischbombe Partyknaller Knallstrick Wunderkerze