Kleinstfeuerwerk

Kleinstfeuerwerk
(Feuerwerksspielwaren, Jugendfeuerwerk, Partyfeuerwerk, Toy Fireworks)

Unter Kleinstfeuerwerk versteht man alle Feuerwerkskörper, die durch die BAM geprüft und in der Klasse I zugelassen wurden.

K. darf ganzjährig von Personen jeden Alters erworben und verwendet werden. Für eine Verwendung von Personen unter 12 Jahren wird die Aufsicht der Eltern empfohlen. Die Gesamt-Satzmenge (Anfeuerung, Treib- und Effektsatz) ist auf 3 Gramm begrenzt. Für genauere Informationen bzgl. Satzmengen siehe Klasse I. Aufsteigenden Körper wie Feuervögel sind seit 1998 nicht mehr in der Klasse I zugelassen.

Varianten

Knallerbse Bodenwirbel Knallbonbon Tischbombe Partyknaller Knallstrick Wunderkerze